Therapie
Konditionen
Ich verfüge über die Praxisbewilligung des Kantons Zürich und bin auf der Liste der Santésuisse als krankenkassenanerkannte Psychotherapeutin eingetragen
- Grundversicherung Abrechnung ist seit Juli 2022 möglich, es braucht eine Ärztliche Überweisung die uns die Möglichkeit geben wird die ersten 15 Sitzungen in Anspruch zu nehmen, danach entscheiden wir im Bezug auf der Psychischen Zustand ob Sie weitere 15 Sitzungen brauchen. Das wäre möglich mit einer weiteren Verordnung vom Hausarzt.
- Zusatzversicherungen der meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für psychologische Psychotherapie (nicht-ärztliche Psychotherapie). Die Höhe der Kostenbeteiligung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Infomieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Teilweise ist eine Überweisung durch den Hausarzt für die Kostenübernahme erforderlich.
- Bei einer IV-Verfügung ist die Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich, sofern die betroffene Person nicht älter als 20-jährig ist.
- Unfallversicherung: Bei psychischen Problemen infolge von Unfällen kann die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie übernehmen.
- Opfer einer Gewalttat können gemäss Opferhilfegesetz bei der kantonalen Opferhilfestelle (www.opferhilfe.zh.ch) ein Gesuch um finanzielle Beteiligung an der Psychotherapie stellen. Hierzu können Sie sich auch bei entsprechenden Beratungsstellen beraten lassen.
- Natürlich können Sie die Kosten auch selbst tragen und meine Begleitung unabhängig von medizinischen Diagnosen und Institutionen in Anspruch nehmen.
Kontaktaufnahme
Lernen wir uns kennen
Melden Sie sich gerne ganz unkompliziert per Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch bei mir.